Hilfe nach dem Maß der Not – das ist die Kernaufgabe des Deutschen Roten Kreuzes. Um diese Aufgabe im Landkreis Diepholz in Zukunft noch besser erfüllen zu können, hat der DRK Kreisverband Diepholz sein Hilfsangebot erweitert und bietet jetzt auch einen Schulbegleitdienst für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Förderbedarf an.
2007 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention unterschrieben und sich damit unter anderem verpflichtet, ein inklusives Bildungsangebot zu schaffen, damit Schülerinnen und Schüler mit einer Beeinträchtigung die gleichen Bildungschancen haben wie andere auch. Seitdem gibt es auch im Landkreis Diepholz immer mehr Kinder, die im Rahmen der Inklusion regelbeschult werden sollen, dabei aber Unterstützung benötigen. „Mit unserem Angebot des Schulbegleitdienstes wollen wir den offenen Unterstützungsbedarf im Landkreis abdecken“, sagt Ronja Wolter, Koordinatorin des Schulbegleitdienstes beim DRK Kreisverband Diepholz.
Der Schulbegleitdienst ist eine ambulante Leistung der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX. Er richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einem besonderen Förderbedarf. Das können motorische oder medizinische Einschränkungen sein oder auch geistige oder seelische Beeinträchtigungen. „Die Kinder und Jugendlichen erhalten von uns eine anhand ihres Bedarfs ausgewählte Schulassistenz, die sie entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse ganzheitlich unterstützt“, erklärt Tanja Schünemann-Iloge, Vorständin des DRK und Leitung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie. „Ziel unseres ressourcenorientierten Hilfsangebots ist, die Selbstständigkeit der Kinder zu stärken und sie so anzuleiten, dass sie den Unterricht möglichst selbstständig meistern können.“ Die Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte einer Schulbegleitung unterscheiden sich daher von Kind zu Kind. Mal geht es um Hilfe bei alltäglichen Aufgaben wie dem Anziehen und Unterstützung beim Essen, mal um Hilfe bei der Fortbewegung zwischen Räumen und Gebäuden und mal um Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrern und Mitschülern. „Um dabei eine für das jeweilige Kind optimale stärkenorientierte Betreuung und Begleitung gewährleisten zu können, ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern und der Schule sehr wichtig“, erklärt Wolter. „Unsere Mitarbeitenden werden vor dem ersten Einsatz geschult und wir bieten ihnen regelmäßige Fortbildungen an. So können wir eine gute Betreuungsqualität sicherstellen.“
Vom DRK unterstützt werden Kinder und Jugendliche von der ersten Klasse bis zum Abitur und auch für das Studium kann eine solche Begleitung beantragt werden. Um eine Schulbegleitung zu erhalten, müssen sich die Eltern an den Landkreis oder ihre Krankenkasse wenden und diese dort beantragen. Wird eine Genehmigung erteilt, können sich Eltern bei der Suche nach einer passenden Schulassistenz an das DRK wenden. „Weil die Bedarfe der Kinder ganz unterschiedlich sind, haben wir eine große Bandbreite an Schulbegleitern in unserem Pool. Manche von ihnen haben einen medizinischen und pflegerischen Hintergrund, andere einen pädagogischen Hintergrund oder es sind Menschen, die aus verschiedensten Gründen Berührungspunkte mit Kindern mit besonderen Bedarfen haben“, erklärt Koordinatorin Wolter. Passen Kind und Schulbegleitung von ihren Bedarfen her zusammen, erfolgt ein unverbindliches Kennenlernen. Im Anschluss daran können beide Parteien unabhängig voneinander entscheiden, ob sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können. Nur wenn die Basis stimmt, kann eine bestmögliche Betreuung sichergestellt werden.
Interessierte Eltern können sich ab sofort an das DRK wenden, um zeitnah mit einer Betreuung zu starten. Zur Vergrößerung des Teams sucht das DRK zudem noch weitere Schulbegleiter. Gesucht werden pädagogische Fachkräfte, Heilerziehungspfleger, Sozialpädagogen, Pflegefachkräfte, Gesundheits- und Krankenpfleger oder Kindergesundheits- und Krankenpfleger sowie Quereinsteiger mit entsprechenden Erfahrungen im pädagogischen oder pflegerischen Bereich.