Jedes Kind hat das Recht auf Bildung und Teilhabe – unabhängig von persönlichen Einschränkungen. Mit unserem Schulbegleitdienst wollen wir Ihr Kind bestmöglich im Schulalltag unterstützen und dabei seine individuellen Fähigkeiten fördern. Der Schulbegleitdienst bietet die Chance, Barrieren abzubauen und jedem Kind die Teilhabe an Bildung zu ermöglichen – für eine selbstständige und erfolgreiche Schulzeit.
Unser Schulbegleitdienst ist eine ambulante Leistung der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX. Er richtet sich an Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsverzögerungen, körperlich-motorischen Einschränkungen oder anderen Beeinträchtigungen. Kinder und Jugendliche erhalten eine persönliche Assistenz, die ihnen den Besuch verschiedener Schulformen ermöglicht ihnen hilft, den regulären Schulalltag erfolgreich zu meistern. Dies umfasst neben der Teilnahme am Unterricht auch die Strukturierung des Schulalltags. Diese Unterstützung wird individuell auf die Bedürfnisse jedes Kindes abgestimmt, um eine optimale Förderung und Integration zu gewährleisten.
Die Schulbegleitung erleichtert Kindern mit besonderen Bedürfnissen die aktive Teilnahme am Schulleben. Dabei unterstützen die Schulbegleiter in verschiedenen Bereichen:
Wenn Sie Eltern eines Kindes mit Entwicklungsverzögerungen oder körperlichen Beeinträchtigungen sind, können Sie beim Fachdienst 50 Soziales des Landkreises Diepholz einen Antrag auf Schulbegleitung stellen. Nach Genehmigung des Antrags wird der Stundenumfang der Begleitung festgelegt und der Landkreis informiert uns, eine passende Schulbegleitung für Ihr Kind auszuwählen.
Anschließend nehmen wir Kontakt mit Ihnen, der Schule und der zukünftigen Schulbegleitung auf, um den Einsatz zu planen. Für Sie als Eltern entstehen dabei keinerlei Kosten – weder für die Beantragung noch für die Inanspruchnahme des Schulbegleitdienstes.
Wir suchen immer wieder Menschen, die bei uns als Schulbegleitung arbeiten. Informationen und Bewerbungsmöglichkeiten hierzu finden Sie hier in unserem Stellenportal.