Die meisten Unternehmen benötigen nicht nur Betriebliche Ersthelfer, die bei medizinischen Zwischenfällen gefragt sind, sondern auch Brandschutzhelfer, die den Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen beherrschen. Laut Gesetzgeber müssen mindestens 5 Prozent der Angestellten eines Betriebes Brandschutzhelfer sein.
Wir vom DRK im Landkreis Diepholz helfen Ihnen, mögliche Gefahren durch einen Brand bei Ihnen im Unternehmen zur verringern und bilden Ihre Mitarbeitenden nach § 10 ArbSchG, ASR 2.2 und DGUV-Information 205-023 zu Brandschutz- und Evakuierungshelfern aus.
Unser Fokus liegt bei der Brandschutzhelferausbildung auf dem Schutz der Mitarbeitenden, dem Eigenschutz sowie dem sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen. Dabei ist die Ausbildung unterteilt in einen theoretischen und einen praktischen Teil.
In der Theorie geht es um folgende Themen:
Einweisung in die betriebliche Zuständigkeit
In der Praxis liegt der Fokus auf folgenden Themen:
Die Dauer des Brandschutzhelferlehrganges beträgt 5 Unterrichtseinheiten à 45min.
Sie haben Fragen zu unserer Brandschutzhelferausbildung? Schreiben Sie uns eine E-Mail kursanmeldung(at)drk-diepholz(dot)de oder rufen Sie uns an unter 04242 96796-0.
Wir freuen uns auf Sie!