Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), auch bekannt als EU-Whistleblower-Richtlinie verpflichtet sämtliche Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden, eine interne Stelle für Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und sonstige Dritte einzurichten, die als Hinweisgeber agieren.

Ein Hinweisgeber ist im Sinne des deutschen Rechts eine Person, die Kenntnis von Missständen innerhalb des Unternehmens und Compliance-Verstöße hat und diese mitteilen möchte.

Das Hinweisgeberschutzgesetz Hinweisgeberschutzgesetzt schützt diese Personen vor Repressalien. Auch sind sie vor Entlassung und anderen negativen Konsequenzen geschützt.

Wie können Hinweise gegeben werden? 

Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Korte zur Verfügung:

04242 9679680

hinweisgeber@drk-diepholz.de

Eine vertrauensvolle Kommunikation und ein wohlwollender gegenseitiger Umgang miteinander ist uns sehr wichtig. Dies gilt insbesondere auch im Bereich Hinweisgeberschutz.

Mit dem vertraulichen Hinweisgeberschutzsystem möchten wir dazu beitragen, unsere Unternehmenskultur zu fördern und allen Hinweisgebern als wichtigem Teil innerhalb unseres Unternehmens eine Mitwirkungsmöglichkeit zu geben, damit Compliance-Vorfälle rechtzeitig aufgedeckt werden können und eine eventuelle Schadensabwendung bzw. Schadensminderung möglich wird. Es ist sichergestellt, dass Informationen, die wir über das Hinweisgeberschutzsystem erhalten, keinesfalls zu einem Nachteil führen können oder auf den Hinweisgeber persönlich zurückgeführt werden kann.

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